Beratungsfelder Familienrecht
Mietrecht
Vertriebsrecht

Vertriebsrecht

  • Beratung von Handels- und Versicherungsvertretern, Vertragshändlern, Maklern, Franchisenehmern sowie Franchisegebern
  • Beratung bei Vertragsgestaltung, Beendigung des Vertragsverhältnisses, insbesondere durch Anfechtung und außerordentliche Kündigung
  • Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren
  • Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen und Entschädigung

    Wir beraten Sie eingehend bei der Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen. Wir prüfen die Ihnen zur Unterschrift vorgelegten Verträge und unterbreiten Ihnen bei Bedarf Änderungsvorschläge. Wir begleiten das Vertragsverhältnis rechtlich in allen Belangen. Bei Vertragsbeendigung setzen wir ein vereinbartes Wettbewerbsverbot gegenüber dem Handelsvertreter oder Franchisenehmer durch und machen Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Für den Handelsvertreter und den Franchisenhmer berechnen wir den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB und machen bei einem Wettbewerbsverbot Karenzentschädigung geltend oder bereiten die Lossagung vom Wettbewerbsverbot vor.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen falscher vorvertraglicher Aufklärung von Franchisenehmern. In der Berechnung der Schadenshöhe haben wir Erfahrung.

    Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Nikolaus Jesse.